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   VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19   

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https://dejure.org/2020,33617
VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19 (https://dejure.org/2020,33617)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.2020 - 4 K 1130/19 (https://dejure.org/2020,33617)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 4 K 1130/19 (https://dejure.org/2020,33617)
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  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Eine das Wahlergebnis beeinflussende Handlung liegt dann vor, wenn staatliche Stellen im Vorfeld einer Wahl in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend auf die Bildung des Wählerwillens einwirken, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelnen Kandidaten, mit Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflussen oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt wird, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, z.B. mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, besteht (vgl. BVerfG, Urt. v. 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111).

    Denn außerhalb des Bereichs erheblicher Verletzungen der Freiheit oder der Gleichheit der Wahl durch staatliche Stellen im Vorfeld einer Wahl stellt ein Einwirken einzelner Wahlbewerber, gesellschaftlicher Gruppen oder sonstiger Dritter auf die Bildung des Wählerwillens kein Verhalten dar, das den Wahlfehlertatbestand erfüllt, selbst wenn das Einwirken als unlauter zu werten ist und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen sollte (vgl. BVerfG, Urt. v. 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111).

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Die Ausgestaltung des Wahlrechts muss mit dem Grundgedanken autonomer interessengerechter Selbstverwaltung einerseits und effektiver öffentlicher Aufgabenwahrnehmung andererseits vereinbar sein, damit das Organ der Selbstverwaltungskörperschaft seine Legitimation aus demokratischen Grundsätzen herleiten kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.12.2002 - 2 BvL 5/98 - BVerfGE 107, 59; Beschl. v. 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - BVerfGE 111, 191 und Beschl. v. 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 - BVerfGE 146, 164).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Die Ausgestaltung des Wahlrechts muss mit dem Grundgedanken autonomer interessengerechter Selbstverwaltung einerseits und effektiver öffentlicher Aufgabenwahrnehmung andererseits vereinbar sein, damit das Organ der Selbstverwaltungskörperschaft seine Legitimation aus demokratischen Grundsätzen herleiten kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.12.2002 - 2 BvL 5/98 - BVerfGE 107, 59; Beschl. v. 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - BVerfGE 111, 191 und Beschl. v. 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 - BVerfGE 146, 164).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit Wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82 - BVerfGE 63, 230; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Die Ausgestaltung des Wahlrechts muss mit dem Grundgedanken autonomer interessengerechter Selbstverwaltung einerseits und effektiver öffentlicher Aufgabenwahrnehmung andererseits vereinbar sein, damit das Organ der Selbstverwaltungskörperschaft seine Legitimation aus demokratischen Grundsätzen herleiten kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.12.2002 - 2 BvL 5/98 - BVerfGE 107, 59; Beschl. v. 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 - BVerfGE 111, 191 und Beschl. v. 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 - BVerfGE 146, 164).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit Wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82 - BVerfGE 63, 230; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Die allgemeinen Wahlgrundsätze, insbesondere auch das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Chancengleichheit aller Wahlbewerber, finden auch Anwendung, wenn es sich - wie vorliegend - um Wahlen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht handelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Damit die Wahlentscheidung in voller Freiheit gefällt werden kann, ist es unerlässlich, dass die Wahlbewerber, soweit irgend möglich, mit gleichen Chancen in den Wahlkampf eintreten; der öffentlichen Gewalt ist jede unterschiedliche Behandlung von Bewerbern, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen beeinträchtigt werden kann, von Verfassung wegen versagt, sofern sie sich nicht durch zwingenden Grund rechtfertigen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.1972 - 2 BvR 820/72 - BVerfGE 34, 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Ob die Prüfung des Gerichts auf die vom Kläger innerhalb der Wahlanfechtungsfrist vorgebrachten Gründe beschränkt ist, ist streitig (vgl. bejahend VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.2001 - 14 S 1238/00 - GewArch 2001, 422; verneinend OVG Münster, Urt. v. 12.03.2003 - 8 A 2398/02 - GewArch 2003, 378); dies kann vorliegend indes dahingestellt bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02

    Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 1130/19
    Ob die Prüfung des Gerichts auf die vom Kläger innerhalb der Wahlanfechtungsfrist vorgebrachten Gründe beschränkt ist, ist streitig (vgl. bejahend VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.2001 - 14 S 1238/00 - GewArch 2001, 422; verneinend OVG Münster, Urt. v. 12.03.2003 - 8 A 2398/02 - GewArch 2003, 378); dies kann vorliegend indes dahingestellt bleiben.
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